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Die Würfel sind gefallen

Jetzt stehen nicht nur die Maste, sondern die 380kV-Freileitung hat bereits im Juni ihren Probebetrieb und im September 2009 ihren regulären Betrieb aufgenommen, nachdem der Verwaltungsgerichtshof, auf dessen Urteil wir gehofft hatten, sich mit Erkenntnis vom 24.06.2009 Zl. 2007/05/0101-24 gegen uns ausgesprochen hat.

Damit wurde ein langer Kampf, er dauerte von Mai 1988 bis Juni 2009  endgültig beendet.

Jetzt ist es Zeit, Bilanz zu ziehen und sich die Frage zu stellen: Was wurde erreicht?

Das Thema 380kV ist zu komplex, um mit gewonnen oder verloren abgetan zu werden. Auch Ergebnisse in Einzelbereichen sind von Bedeutung, so konnten durch unser Handeln, durch unseren Widerstand, wesentliche Änderungen in der bisherigen Bauweise der Leitungsanlage (Schutz für den Menschen) durchgesetzt und höhere Entschudigungen (kommt den Grundeigentümern/der Bevölkerung zugute) erreicht werden.

  1. Begonnen hat es schon mit der ersten Trassenvariante, die zwischen Ortsende Rauden-Pestkreuz ins Stiefingtal und weiter parallel zur Stiefing bis in den Kesselgraben frei sichtbar verlaufen wäre. Durch eine neuerliche Trassenfindung des Joanneum Research in den Jahren 1996/1997, Reaktion auf unser Volksbegehren, wurde die Leitungstrasse umgeplant und wo es gegangen ist, im Wald versteckt.
  2. Die Masten wären wesentlich höher gewesen und hätten, wie im Murtal, nicht zwei sondern drei Querträger aufgewiesen, womit das Landschaftsbild noch mehr beeinträchtigt worden wäre, als es tatsächlich der Fall ist.
  3. Die Entschudigungsbeträge für land- und forstwirtschaftliche Flächen wurden, gegenüber anderer Leitungsanlagen (Gasleitung), nochmals erhöht.
  4. Das forstliche Wegenetz (Forstwege) wurde auf Verbundkosten wesentlich erweitert bzw. lastwagentauglich ausgebaut, was wiederum nicht nur vor der Leitung betroffenen Grundeigentümern zugute kommt.
  5. Erreichung der UVP-Pflicht: Ohne den Widerstand der Gemeinden, Bürgerinitiativen und Bürgern hätte es nie eine UVP-Prüfung gegeben. Im Zuge dieser UVP-Prüfung wurde festgelegt, dass die EMF-Belastung (elektromagnetische Flussdichte) für die nächstgelegenen Wohnobjekte 1 µT (Micro Tesla) nicht überschreiten darf, obwohl es technisch möglich ist, wesentlich größere Strommengen (ca. 40 % zusätzlich) über die Leitungsanlage zu transportieren.
  6. Um diese 1µT einzuhalten, gibt es bei dieser Leitung 3er-Leitungsbündel anstelle des vorher üblichen 2er-Bündels.
  7. Diese 3er-Bündel sind auch wesentlich geräuscharmer als 2er-Bündel (Reduktion des Lärm/Schalls um bis zu 20 dB/A).
  8. Mit dem Genehmigungsbescheid wurde die Sicherung von ca. 100 ha Ausgleichsäflächen für die angerichteten Umweltschäden (Dauerrodung/befristete Rodung, Zerstörung von Vogelrevieren u.a. im Trassenbereich) als Auflage vorgeschrieben. Die Schaffung dieser Ausgleichsflächen (Alt- und Todholzbestände, Fledermausnistbäume u.a.), die bisher bei keinem derartigen Projekt in Österreich vorgeschrieben wurde, kostete der Verbund APG § 1. 682.663,–. Dieser Geldbetrag kam zusätzlich zu den anderen Entschädigungen zum Tragen.
  9. Erstmalig wurde auch ein Geldbetrag für Wohnobjekte (Volumen € 500.000,–), die im 100 m (+/-10 %) Bereich zur Leitungsachse liegen, über die Stmk. Landesregierung ausbezahlt.
  10. Zu guter Letzt wurden über die Stmk. Landesregierung € 65.000.–/pro Leitungskilometer für Ausgleichsmaßnahmen (ökologische Projekte) von der Verbund APG flüssig gestellt (für 100 km ca. € 6,5 Millionen). Diese Beträge bekommen die betroffenen Gemeinden.
  11. Zusätzlich gibt es eine Abgeltung der Mehrbelastung für Gemeindestraßen (Tonnen/km). Mit vorstehender Auflistung soll keineswegs schöngeredet werden – dies besorgt schon zur Genüge die Verbund APG – welchen Schaden der Bau der 380kV-Freileitung in der Region angerichtet hat. Geldleistungen können die Belastungen nur etwas abmindern, jedoch niemals beseitigen. Im Gesundheitsbereich haben wir vor allem mit der Begrenzung der EMF-Belastung auf 1µT und der Anordnung der Leiterseile als 3er-Bündel eine spürbare Entlastung im EMF- und Lärm/Schallbereich erreicht.

Dies war nur mit der Durchsetzung der UVP-Pflicht für die Leitungsanlage zu erreichen.

Monitoringstation für EMF-Felder bereits seit September in Betriebe

Wie im Artikel in der Sommerausgabe bereits angeführt, hat die Gemeinde Empersdorf zur Überwachung der genehmigten 1 µT eine EMF-Monitoringstation angekauft und im Bereich des Pausenplatzes/Spielplatzes der Volksschule in Betrieb genommen.

Die Messergebnisse – alle 30 Sek. wird gemessen – werden mittels GSM-Netz auf einen Gemeindecomputer übertragen.

Die eingegangenen Messergebnisse – siehe Schaubild der 43.Kalenderwoche – zeigen bis jetzt durchschnittliche Werte um die 0,2 µT. Es gibt aber auch bereits kurzfristige (im Minutenbereich) Messspitzen von über 2 µT. Aus diesen Messergebnissen ist ersichtlich, wie vorausschauend der Gemeinderat mit der Anschaffung dieser Monitoringstation gehandelt hat. Zu diesem Thema wird es regelmäßig Informationen seitens der Gemeinde Empersdorf geben.

Abnahmeverhandlung am 19.11.2009 für die 380kV-Leitung:Bei dieser Abnahmeverhandlung für die Betriebsbewilligung hat die Gemeinde Empersdorf wiederum eine Stellungnahme abgegeben. Dabei wurden folgende Bereiche angesprochen: Enteignungen, Forst, Biotope und Ökosysteme und Landschaftsbild.

Vor allem im Bereich Lärm/Schall wurde auf das “Knistern” und “Brummen” bei diversen Wetterlagen hingewiesen, ebenso auf die Feldstärken-Überschreitungen.


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